SenBJS II B

Qualitätsstandards zur Umgestaltung von Freiflächen an Ganztagsgrundschulen


1. Schulfreiflächen an Ganztagsgrundschulen erfordern auf Grund der höheren Verweildauer der Schüler/innen und der intensiveren und inhaltlich erweiterten Nutzung andere Qualitätsstandards als Schulstandorte ohne Ganztagsbetrieb.

Der längere Aufenthalt der Kinder in der Schule und auf dem Schulgelände führt zu einem erhöhten Bedarf an

o bewegungsförderndem Ausgleich auf speziell hergerichteten Flächen
o Rückzugsmöglichkeiten zur Entspannung
o geschützten Kommunikationsräumen insbesondere für kleine und mittelgroße Gruppen
o Flächen für kreatives, selbst bestimmtes Spielen und Erleben (mit Naturmaterialien / den Elementen)
o von Schülerinnen und Schüler veränderbaren Flächen
o Flächen zum Naturerleben (im Gelände / im Schulgarten)
o Flächen für künstlerische und handwerkliche Aktivitäten
o Geschützten Flächen bei Regen etc.


2. Die Freiflächen sollen folgende Kriterien erfüllen / berücksichtigen:

o Naturnahe Gestaltung
o Vielfältigkeit
o Erlebnisintensität
o Veränderbarkeit
o Barrierefreiheit
o Kleinteiligkeit
o bewegungsfördernde Geländegestaltung (u. a. Lauflandschaft)
o Differenziertheit des Geländes
o geschlechtsspezifische Bedürfnisse
o unterschiedliche Nutzungen durch verschiedene Altersgruppen
o schulinterne Schwerpunkte bei der Nutzung und Gestaltung des Freigeländes
o multifunktionale Nutzungsmöglichkeit
o Minimum an Versiegelung / Wasserdurchlässigkeit
o Regenwasserversickerung / -management
o Verwendung natürliche Materialien
o Vorhandensein beweglicher Materialien
o standortgerechte Bepflanzung
o Geländemodulation
o Aktionsflächen
o unverplante Flächen
o Flächen für Naturerleben
o Allwettersportfläche
o witterungsgeschützte Räume für Aufenthalt und Aktivitäten(Sonne/Regen)
o Lärm- und Immissionsschutz
o Flächen für den Unterricht im Freien
o Nutzungsmöglichkeiten durch den Kiez


3. Gemeinsam mit der Schule werden Im Rahmen einer Geländeanalyse die Defizite der einzelnen Standorte beschrieben und -partizipativ und prozesshaft- ein Anforderungsprofil erstellt.

Auf Wunsch berät und betreut die Pädagogische Beratungsstelle das Projekt.

4. Der Finanzierungsbedarf je Standort richtet sich nach

o dem Umfang der umzugestaltenden Fläche
o der Qualität der vorhandenen Ausstattung
o dem Umfang des zu beschreibenden Defizites
o dem inhaltlichen Konzept
o der Anzahl der Ganztagsschulplätze
o nach der Verknüpfung mit anderen Förderprogrammen

5. Kostenrichtwerte bezogen auf die zu verändernde Fläche

Basis: Max. 5m 2 /Ganztagsplatz: 60€/m 2

Stand November 2003